| Stefan Aust: "Der Lockvogel" |
| Die minutiöse Geschichte eines politischen Fememordes | |
Anfang Juni 1974, also zur "Hochzeit" der linken, terroristisch
eingefärbten Protestbewegung in der Bundesrepublik, wurde der 22jährige Student Ulrich
Schmücker im Berliner Grunewald erschossen aufge- funden. Alle Anzeichen deuteten auf
eine regelrechte Hinrichtung. Schnell kam der Verdacht auf eine Ab- rechnung innerhalb der
extremen Linken auf, doch gleichzeitig keimte auch die Vermutung einer Ver- wicklung des
Verfassungsschutzes in diese schmut- zige Affäre. Stefan Aust, Chefredakteur des
"Spiegel", hat diesen Fall nach fast 30 Jahren minutiös rekonst- ruiert und
dabei die Rollen der linken Gruppierungen, der Polizei und des Verfassungsschutzes kompro-
misslos offen gelegt. Die späte Aufarbeitung dieses Falles durch einen Journalisten ist
darauf zurückzu- führen, dass von 1975 bis 1991 insgesamt vier Pro- zesse über diesen
Fall geführt wurden, so dass erst Mitte bis Ende der neunziger Jahre eine abschließen-
de Bewertung möglich war. Zwischen 1972 und 1973 plante die "Gruppe 2. Juni",
benannt nach dem gewaltsamen Tod des Berliner Studenten Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967,
ver- schiedene Bombenattentate auf Ziele in West- deutschland, wobei menschliche Opfer
zwar nicht geplant aber in Kauf genommen wurden. Bei der Vorbereitung einer solchen Aktion
wurden neben der bereits damals gesuchten Inge Viett und zwei ande- ren Beteiligten auch
der junge Student Schmücker gefasst, der mehr aus schwärmerischer Begeisterung als aus
revolutionärem Kalkül in diese Gruppe ge- rutscht war. Im Untersuchungsgefängnis legte
er ein umfassendes Geständnis ab, als man ihm das angeb- liche(?) Geständnis eines
anderen Tatbeteiligten vor- legte. Bereits an dieser Stelle wird aus Austs Buch nicht
klar, ob dieser andere, Sommerfeld, wirklich ausgepackt hatte oder ob man die durchaus
zutref- fend vermuteten Tathintergründe Schmücker als ver- meintliches Geständnis
untergejubelt hatte. Stefan Aust suggeriert hier jedoch sehr subtil Letzteres, ohne es zu
belegen. Der Leser darf daher annehmen, dass Sommerfeld tatsächlich ausgesagt hatte, was
das Vorgehen des Verfassungsschutzes "legitimiert" (auch eine
"Finte" wäre nicht strafbar!) und einen wei- teren Beweis für den Ablauf der
Ereignisse liefern würde. Um Schmückers berufliche Zukunft nicht durch eine lange
Gefängnisstrafe zu verbauen, schlägt ihm der Verfassungsschutz vor, künftig als V-Mann
zu arbei- ten und dabei entweder für eine kurze Haftstrafe oder eine fingierte Flucht zu
sorgen. Als Schmücker keine eindeutigen Zusagen macht, wird er zwar mit einer
geringen Strafe belegt und erhält bald Haftverscho- nung, wird jedoch vom
Verfassungsschutz nicht mehr als glaubwürdiger V-Mann betrachtet. Schmücker selbst versucht, mit aller Kraft wieder im linken
Milieu Fuß zu fassen und sich in vollem Um- fang zu rehabilitieren, da er seine
persönlichen Wur- zeln in den revolutionären Gruppen sieht. Die Gruppe, mittlerweile von
der Enddreißigerin Ilse Jandt domi- niert, nimmt ihn jedoch nicht mehr auf und betrachtet
ihn als Verräter. Ilse Jandt hat vornehmlich junge Leute unter zwanzig um sich geschart,
die ihr - teil- weise sexuell - hörig sind, und setzt schließlich durch, dass Schmücker
erschossen wird. Einer der jungen Leute übernimmt die Durchführung. Der Ver-
fassungsschutz hat durch einen weiteren V-Mann vage Kenntnisse von diesem Vorhaben,
belässt es aber bei allgemeinen Warnungen an Schmücker, unter anderem, um den V-Mann
nicht zu entlarven. Im ersten Prozess wurden die Verantwortlichen - in der
gleichen Konstellation wie von Aust be schrieben - für schuldig befunden und zu
langjährigen Strafen verurteilt. Formfehler in der Beweisaufnahme führten zu einer
Wiederaufnahme, und weitere Erkenntnisse über die Arbeitsweise der Behörden hatten zwei
wei- tere Neuauflagen des Prozesses zur Folge, bis schließlich alle Beteiligten wegen der
undurchsichti- gen Verfahrensweise des Verfassungsschutzes frei- gesprochen und für die
Dauer der Haft entschädigt wurden. Stefan Aust hebt das abschließende Urteil des Gerichtes als
wegweisend und exemplarisch für eine selbständige Justiz hervor und weist vor allem auf
die seiner Meinung nach skandalösen Praktiken des Ver- fassungsschutzes hin. So weit, so
gut, doch hier scheint ein Kommentar vonnöten.
Es ist unbestritten, dass der Verfassungsschutz formale Feher begangen hat. Er hat Schmücker eine Zeitkang in die Rolle des V-Manns drängen wollen, wobei auch Aust dies nicht als illegal betrachtet. Er beschränkt sich hier eher auf eine Kritik "zwischen den Zeilen", die dieses Vorge- hen als moralisch verwerflich hinstellt. Doch auch dies tut er nie ausdrücklich, sondern lässt es "im Raume" stehen, offensichtlich, da es nicht justi- tiabel ist. Des Weiteren wirft er dem Berliner Verfassungsschutz zu Recht eine zu enge, zeit- weise an Weisungen grenzende Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei vor. Der schwerst wie- gende Vorwurf besteht jedoch darin, dass man Schmücker nicht durch eine Schutzhaft vor dem Mord geschützt hat.
Stellt man diese Vorwürfe dem damaligen Ge- fährdungspotential durch die linken Gruppierun- gen gegenüber, so muss man aus der Distanz sagen, dass sie gegenüber dem mit Menschen- leben achtlos, wenn nicht zynisch umgehenden Terrorismus relativ leicht wiegen. Die außerge- wöhnliche Konsequenz und Kompromisslosigkeit der "revolutionären" Zellen, die sich zum Ziel gesetzt hatten, das "Schweinesystem" des kapitalistischen Staates zu vernichten, erforderte auch von den einschlägigen Behörden unkonven- tionelle Methoden, die bisweilen die formalen Grenzen der Legalität streiften, wenn nicht über- schritten. Die Tatsache, dass Aust die Ermitt- lungsbehörden nie mit schweren, strafwürdigen Vorwürfen belegt sondern sich weit gehend auf die Verletzung formaler Vorschriften und üblicher Usancen beschränkt, zeigt einerseits seine Ab- neigung gegenüber diesen Instanzen, anderer- seits das Fehlen wirklich schwer wiegender Tat- bestände. Auch die Tatsache, dass nach dem einer Ohrfeige für den Verfassungsschutz gleich kommenden Urteil im letzten Prozess keine offi- ziellen Ermittlungen gegen die Ermittlungsbeam- ten eingeleitet wurden, lässt auf mangelnde Erfolgsaussicht schließen, auch wenn dabei der Aspekt der einander schonenden "Krähen" sicherlich nicht zu vernachlässigen ist.
Beim Leser verbleibt am Ende ein schaler Ge- schmack im Mund. Hier haben junge Leute den Rechtsstaat in schlimmster Weise bewusst aus- gehebelt, indem sie Lynchjustiz nicht nur - affektiv - ausgeführt sondern - schlimmer noch - wochenlang und minutiös geplant haben. Dieses Verbrechen ist weit gehend aktenkundig gewor- den, und Stefan Aust schildert es auch nicht in der Form einer Vermutung sondern als Tatsa- chenbericht. Diese Leute sind wegen Form- fehlern nicht nur freigesprochen sondern auch entschädigt worden. Das mag aus formaljuristi- schen Gründen noch gerade hingehen, aber die Tatsache, dass der Autor eine deutliche Genug- tuung darüber empfindet, ist kaum nachzuvoll- ziehen. Wie wäre Stefan Austs Bericht wohl ausgefallen - so er ihn denn geschrieben hätte - , wenn es hier um einen formal unzulässig aufge- klärten Mord von Rechtsradikalen an einem farrbigen Ausländer gegangen wäre?
Das Buch ist im Rowohlt-Verlag unter der ISBN 3-498-00063-2 erschienen und umfasst 381 Seiten.
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